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Alle Rechnungen der Haus S.E.E. sind bei Erhalt ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

Mit dem Tage der Fälligkeit kommt der Geschäftspartner in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Verzugseintritt ist die Haus S.E.E.berechtigt, Fälligkeits- bzw. Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt und ausdrücklich vorbehalten.

Die Haus S.E.E. Inhaber Peggy Korshuize ist berechtigt, von den Geschäftspartnern, bei deren Anreise/Eintreffen oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer eine Vorauszahlung bis zur Höhe des erwarteten Gesamtumsatzes, jedenfalls mindestens in einer angemessenen Höhe zu verlangen.

Die Haus S.E.E. Inhaber Peggy Korshuize ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage bei dem Geschäftspartner sofort fällig werden. Kommt der Geschäftspartner nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat die Haus S.E.E. Peggy Korshuize das Recht zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.

Bei Buchungen/Reservierungen behält sich die Haus S.E.E. auch das Recht vor, 80% des zu erwartenden Umsatzes als Deposit-Zahlung zu verlangen.

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Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt vorgenommen werden, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von 10,00 EUR verlangt werden.

Haus S.E.E. behält sich das Recht vor, für Gruppenbuchungen ab 10 Personen die Reservierung erst dann als bestätigt anzusehen, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Geschäftspartner oder nach der Bestätigung durch die Haus S.E.E. innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% der gebuchten Leistungen erbracht oder die vereinbarte/geforderte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde.